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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Die neue Grundsicherung in Deutschland (13. Änderungsgesetz zum SGB II) tritt zum 01.07.2026 in Kraft.

Das Wichtigste zuerst! Wir sind weiterhin für Sie da.

Aus "Bürgergeld" wird "Grundsicherungsgeld"

Das Jobcenter Salzgitter steht Leistungsberechtigten weiterhin zur Seite. Daran ändert sich nichts. Wer Unterstützung braucht, bekommt sie. Das ist der Kern der Grundsicherung und das bleibt so. Das „Bürgergeld“ heißt künftig „Grundsicherungsgeld“. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen erhalten, ändert sich dadurch vorerst nicht.

Ziele, Regeln und wichtigste Änderungen im SGB II finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zudem informiert die Servicestelle SGB II umfangreich mit FAQ über die Neuerungen ab Juli 2026.

Was Sie jetzt beachten sollten:

  • Nehmen Sie Termine wahr. Bei dringendem Verhinderungsgrund geben Sie bitte schnellstmöglich vorab Bescheid.
  • Für die Kommunikation mit uns steht Ihnen Jobcenter.Digital oder unser KontaktCenter zur Verfügung.
  • Halten Sie Ihre Kontaktdaten beim Jobcenter Salzgitter aktuell, hinterlegen Sie am besten auch eine Telefonnummer.

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