Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Individuelle Förderung von Beschäftigten.
Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.
Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten, trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen, mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können.
Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils Ihrer Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen.
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:
Sie als Betrieb finanzieren die berufliche Weiterbildung (Ihre Beschäftigten dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden).
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld.
Ihre Beschäftigten können während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld durch die Übernahme von Weiterbildungskosten an einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Betrieb an den Lehrgangskosten beteiligen. Welchen Anteil der Kosten Sie tragen müssen und welcher von der Agentur für Arbeit übernommen werden kann, ist abhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Wir informieren Sie gerne in einem Beratungstermin über Details und weitere Voraussetzungen zum Thema Transferkurzarbeitergeld.
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