Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können aus dem Vermittlungsbudget erhalten, sofern dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist und der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringt.
Erstattungsfähige Kosten sind u.a.
Wichtig: Vorher mit den persönlichen Ansprechpartnern/Fallmanagern abklären, ob die Kosten übernommen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen.
Damit der berufliche Einstieg so gut und so schnell wie möglich gelingt, steht Ihnen ein/e persönlicher Ansprechpartner/in von Anfang an beratend zur Seite. Zusammen werden die beruflichen Stärken und Neigungen, aber auch die berufsbezogenen Defizite herausgearbeitet. Es werden Eignungen, Kenntnisse und Wünsche für die Aufnahme einer Arbeit besprochen.
In dem Kooperationsplan wird schriftlich festgelegt, ...
Das Jobcenter setzt voraus, dass die Arbeitsuchenden Eigeninitiative bei der Stellensuche entwickeln und eine zumutbare Beschäftigung annehmen, auch wenn sich diese von der früheren Tätigkeit unterscheidet oder der Arbeitsort weiter entfernt liegt.
Der Kooperationsplan wird für einen Zeitraum von sechs Monaten geschlossen, danach wird er aktualisiert.
Neben den Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) stehen dem Jobcenter vielfältige -– auch finanzielle Möglichkeiten - zur Verfügung, um die Arbeitsaufnahme zu unterstützen.
Unter anderem sind dies die am Seitenanfang vorangestellten finanziellen Hilfen zur Arbeitsaufnahme.
Leistungen können im Normalfall nur dann bewilligt werden, wenn sie rechtzeitig - meist vorher - beantragt wurden und eine entsprechende Zustimmung gegeben wurde.
Der Vermittlungsgutschein ermöglicht die kostenlose Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines privaten Arbeitsvermittlers. Die Ausstellung eines VGS liegt im Ermessen des Jobcenters. Mit dem Vermittler/der Vermittlerin wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Bei Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden wird ihm der Gutschein vom Arbeitnehmer ausgehändigt.
Die mit dem privaten Arbeitsvermittler vereinbarte Vermittlungsvergütung wird unmittelbar an den Vermittler gezahlt und zwar in zwei Raten (je 1.000 Euro nach 6-wöchiger und nach 6-monatiger Beschäftigung).
Gefördert werden Tätigkeiten oder Maßnahmen, die zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten beitragen. Dazu gehören Maßnahmen, welche ...
Während der Teilnahme wird das Bürgergeld weitergezahlt werden. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die Maßnahme ...
Daneben kann das Jobcenter die Maßnahmekosten (z. B. Lehrgangskosten, Fahrkosten) übernehmen; bei betrieblichen Tätigkeiten können keine Lehrgangskosten übernommen werden.
Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung, dass bei der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung die Kosten übernommen werden. Die Ausgabe setzt voraus, dass in einer persönlichen Beratung mit dem/der persönlichen Ansprechpartner/in ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde.
Bezahlt werden notwendige Lehrgangskosten, Fahrkosten, ev. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.
Sofern Hilfebedürftigkeit besteht, werden während der Teilnahme an der Maßnahme die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts weitergewährt.
Arbeitnehmer/innen werden gefördert, wenn ...
Der Bildungsgutschein beinhaltet u. a. das Bildungsziel und die Qualifikationsschwerpunkte, die vorgesehene maximale Weiterbildungsdauer und die Gültigkeitsdauer. Der Teilnehmer kann den Gutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird bei Teilnahme einer Weiterbildung der Bürgergeldbonus oder das Weiterbildungsgeld gezahlt. Detaillierte Voraussetzungen können Sie durch Ihren persönlichen Ansprechpartner/in erfahren. Diese Leistungen sind nicht extra zu beantragen, sondern werden bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch gezahlt.
Die Leistungen müssen vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beantragt werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 15 Stunden oder bei einer selbständigen Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter gezahlt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Bei der Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung sollen dem Jobcenter mindestens eine Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und eine Umsatz- und Rentabilitätsschau vorgelegt werden.
Lichtenberger Straße
Lichtenberger Straße 2a, 38226 Salzgitter
Tel. Kund:innen +49 (0) 5341 868-480
Telefonische Servicezeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr
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Chemnitzer Straße 90-94, 38226 Salzgitter
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Jugendberufsagentur (JBA)
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Sie ermöglicht Anfragen an das Jobcenter, z. B. zu Leistungen oder Terminen. Außerdem können Nachrichten und Dokumente sicher und unabhängig von Öffnungszeiten gesendet werden. Ihre eingereichten Unterlagen lassen sich nachverfolgen. Alles was Sie benötigen, ist ein Benutzerkonto bei Jobcenter.Digital.