Das Jobcenter Salzgitter bietet gezielte Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung und gesellschaftlichen Teilhabe an. Dieses Angebot basiert auf den gesetzlichen Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes (§ 12 SGB IX).
Unsere darauf spezialisierten Mitarbeiter sind Ansprechpartner für Menschen mit Leistungsanspruch, Unternehmen und Arbeitgeber, sowie andere Sozialleistungsträger.
Das gemeinsame Ziel der angebotenen Unterstützungsmaßnahme ist jedem Menschen auf Dauer gleichberechtigt am Leben teilhaben zu lassen, egal unter welchen Einschränkungen jeder einzelne ggf. leidet oder von solchen Einschränkungen bedroht ist.
Dafür ist es notwendig rechtzeitig Bedarfe zu erkennen und entsprechend zu handeln. D.h. bereits bei eventuell eintretenden Einschränkungen, wie sie z. B. nach Unfällen oder Erkrankungen auftreten können, sollten erste Maßnahmen ergriffen werden. Optimalerweise also bereits von Beginn einer entsprechenden medizinischen Versorgung an.
Besondere Förderungen stehen zudem schwerbehinderten Personen zur Verfügung, um spezifische Nachteile auszugleichen.
Bei dem gesamten Fördervorgang geht es darum, dass die einzelnen Schritte miteinander sinnvoll verknüpft werden um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Wichtig ist hierbei, dass die Fördernden mit dem geförderten Betroffenen eng zusammenarbeiten.
Wenn keine anderen Träger (wie die Renten- oder Krankenversicherung sowie die Arbeitsagentur) vorrangig zuständig sind, steht Personen die dauerhaft von Einschränkungen betroffen oder bedroht sind die so genannte Eingliederungshilfe zu.
Hauptziele der Eingliederungshilfe: Die Maßnahmen sollen die Eigenständigkeit im Alltag fördern. Dies beinhaltet insbesondere die Befähigung zur Ausübung eines passenden Berufs und die Reduzierung der Abhängigkeit von fremder Pflege.
Leistungen der Eingliederungshilfe im Detail:
Gesellschaftlicher Alltag:
Ein wesentlicher Aspekt vieler dieser Unterstützungsformen ist, dass sie gewährt werden ohne das eigene Einkommen oder Vermögen vorab anrechnen zu müssen.
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