Sie befinden sich hier: Startseite > Berufliche Rehabilitation und Teilhabe (BRT)

Berufliche Rehabilitation und Teilhabe (BRT)

Unterstützung bei Rehabilitation und Teilhabe am Leben

Das Jobcenter Salzgitter bietet gezielte Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung und gesellschaftlichen Teilhabe an. Dieses Angebot basiert auf den gesetzlichen Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes (§ 12 SGB IX).
Unsere darauf spezialisierten Mitarbeiter sind Ansprechpartner für Menschen mit Leistungsanspruch, Unternehmen und Arbeitgeber, sowie andere Sozialleistungsträger.

Kontaktanfrage BRT-Team

Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe und beruflicher (Wieder-)Eingliederung

Das gemeinsame Ziel der angebotenen Unterstützungsmaßnahme ist jedem Menschen auf Dauer gleichberechtigt am Leben teilhaben zu lassen, egal unter welchen Einschränkungen jeder einzelne ggf. leidet oder von solchen Einschränkungen bedroht ist.

Dafür ist es notwendig rechtzeitig Bedarfe zu erkennen und entsprechend zu handeln. D.h. bereits bei eventuell eintretenden Einschränkungen, wie sie z. B. nach Unfällen oder Erkrankungen auftreten können, sollten erste Maßnahmen ergriffen werden. Optimalerweise also bereits von Beginn einer entsprechenden medizinischen Versorgung an.

Die Unterstützung teilt sich in verschiedene Bereiche auf:

  • Medizinische Rehabilitation: Wiederherstellung der gesundheitlichen Voraussetzungen.
  • Berufliche Teilhabe: Unterstützung beim Einstieg oder Verbleib im Erwerbsleben.
  • Soziale und bildungsbezogene Integration: Hilfen für das gesellschaftliche Miteinander, sowie für schulische und berufsbildende Wege.
  • Existenzsicherung: Finanzielle Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts.

Besondere Förderungen stehen zudem schwerbehinderten Personen zur Verfügung, um spezifische Nachteile auszugleichen.

Bei dem gesamten Fördervorgang geht es darum, dass die einzelnen Schritte miteinander sinnvoll verknüpft werden um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Wichtig ist hierbei, dass die Fördernden mit dem geförderten Betroffenen eng zusammenarbeiten.

Eingliederungshilfe

Wenn keine anderen Träger (wie die Renten- oder Krankenversicherung sowie die Arbeitsagentur) vorrangig zuständig sind, steht Personen die dauerhaft von Einschränkungen betroffen oder bedroht sind die so genannte Eingliederungshilfe zu.

Hauptziele der Eingliederungshilfe: Die Maßnahmen sollen die Eigenständigkeit im Alltag fördern. Dies beinhaltet insbesondere die Befähigung zur Ausübung eines passenden Berufs und die Reduzierung der Abhängigkeit von fremder Pflege.

Leistungen der Eingliederungshilfe im Detail:

  • Gesundheitliche Aspekte: Orientieren sich am Standard der gesetzlichen Krankenversicherungen im Bereich Rehabilitation.
  • Arbeitswelt: Beinhaltet Tätigkeiten in Werkstätten für behinderte Menschen, bei alternativen Anbietern oder durch finanzielle Unterstützung bei regulären Arbeitgebern (z. B. via Budget für Arbeit).

Gesellschaftlicher Alltag:

  • Kommunikation & Wohnen: Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher, sowie Zuschüsse für barrierefreien Wohnraum oder betreute Wohnformen.
  • Kultur & Freizeit: Unterstützung für soziale Kontakte und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen.
  • Bildung & Jugend: Frühförderung für Kinder im Vorschulalter, sowie Begleitung während der Schul- und Berufsausbildung.

Ein wesentlicher Aspekt vieler dieser Unterstützungsformen ist, dass sie gewährt werden ohne das eigene Einkommen oder Vermögen vorab anrechnen zu müssen.

Unsere Träger

Nach oben Kontakt

Sicherheitshinweis