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Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das Bildungspaket finanziert Schulmaterialen, Kosten für Lernförderung, Kosten für Mittagessen (in Kita, Hort oder Schule), Teilhabe an Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote sowie Fahrten zur Schule.

An wen muss ich mich wenden?

Hinweis für Bürgergeld-Kunden: Die grundsätzliche Antragstellung auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgte bereits mit dem Antrag auf Leistungen auf Bürgergeld. Für die Inanspruchnahme der o.g. Einzelleistungen ist jeweils die Konkretisierung mittels entsprechender Anlage notwendig.

Wer in Salzgitter wohnt und Bürgergeld bezieht, wendet sich also an:

Jobcenter Salzgitter
(Anmeldung über Kundenbüro erforderlich)
Telefon: 05341/868-480
Fax: 05341/868-105
E-Mail: Jobcenter-Salzgitter.Leistung-BuT@jobcenter-ge.de

Wer in Salzgitter wohnt und Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht, wendet sich an:

Stadt Salzgitter, Fachbereich Soziales
Raum: 124
Telefon: 05341/839-4088 oder -4436
Fax: 05341/839-4964
E-Mail: bildungspaket@stadt.salzgitter.de

Anträge und Bestätigungen über die Notwendigkeit von Lernförderungsbedarfen sind ausschließlich über die jeweilige Schule einzuleiten.

Aktuelle Flyer, Anträge und Formulare

Was kann übernommen werden?

Übernommen werden können folgende Kosten:

  • Aufwendungen für Kindergarten- oder Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten
  • Aufwendungen für Schulmaterialien (z.B. für Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien). Im ersten Halbjahr 130,00 € und im zweiten Halbjahr 65,00 €, insgesamt 195,00 € pro Schuljahr.
  • Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Kosten können bis zur nächsten Schule übernommen werden, soweit diese nicht von Dritten übernommen werden.
  • Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen. Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden.
  • Aufwendungen für die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in einer Höhe von monatlich bis zu 15 Euro (z.B. für Beiträge von Sportvereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern).
  • Aufwendungen für Lernförderung. Wenn die wesentlichen Lernziele gefährdet sind und schulische Angebote nicht ausreichen, können die Kosten für Nachhilfeunterricht mit entsprechender Begründung der Lehrkraft übernommen werden.


Weitere Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BmAS) finden Sie hier.

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