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Kundenreaktionsmanagement

Sie haben Verbesserungsvorschläge, Lob oder Kritik? Dann wenden Sie sich an das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Salzgitter.

Sie haben Verbesserungsvorschläge, Lob oder Kritik? Dann wenden Sie sich an das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Salzgitter.
Ihre Anliegen nehmen wir ernst und werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden. Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zum Verfahren:

  • Erste Ansprechpartnerin/erster Ansprechpartner für Probleme und Fragen ist immer die für Sie zuständige Sachbearbeiterin/der für Sie zuständige Sachbearbeiter. Sowohl im Bereich Vermittlung als auch im Leistungsbereich. Kann Ihr Anliegen telefonisch nicht geklärt werden, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter oder Arbeitsvermittlerin/Arbeitsvermittler um Ihr Anliegen zu klären.
  • Sofern Ihr Anliegen auch nach dem Gespräch nicht geklärt sein sollte, ist die jeweilige Teamleitung Ihr nächster Ansprechpartner.
  • Konnte auch die zuständige Teamleitung Ihr Anliegen nicht klären, so können Sie sich an die Bereichsleitung wenden.
  • Sollte Ihrer Meinung nach, eine Klärung noch nicht erfolgt sein, steht Ihnen das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Salzgitter zur Verfügung.


Richten Sie Ihre schriftlichen Hinweise, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden schriftlich an das:
Jobcenter Salzgitter
-Kundenreaktionsmanagement-
Lichtenberger Str. 2a
38226 Salzgitter
Sie können Ihren Hinweis auch über unser KontaktCenter oder per E-Mail an Jobcenter-Salzgitter.KRM2@jobcenter-ge.de einreichen.

Hinweise
Bitte beachten Sie, dass beim Versand von Emails der Schutz Ihrer persönlichen Daten nicht gewährleistet werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Nachricht auf dem Postweg über das KontaktCenter an uns zu richten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Antwort auf Ihr Anliegen grundsätzlich nur an Sie persönlich. Auskünfte an Dritte (Vermieter, Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Verwandte etc.) werden nur nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erteilt.

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